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   BGH, 16.05.1975 - I ZR 142/74   

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BGH, 16.05.1975 - I ZR 142/74 (https://dejure.org/1975,8891)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1975 - I ZR 142/74 (https://dejure.org/1975,8891)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1975 - I ZR 142/74 (https://dejure.org/1975,8891)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64

    Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.

    Auszug aus BGH, 16.05.1975 - I ZR 142/74
    Wenn auch - nach den Feststellungen des Berufungsgerichts - das Verhalten des Klägers nicht ausreichte, um der Beklagten einen wichtigen Grund zu seiner fristlosen Kündigung zu geben, so schließt das nicht aus, das Verhalten des Klägers unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sein Anspruch auf Schadensersatz etwa deshalb zu mindern ist, weil er der Beklagten schuldhaft dazu Anlaß gegeben hat ( BGH NJW 1967, 248, 250 [BGH 14.11.1966 - VII ZR 112/64] ).
  • BGH, 06.02.1964 - VII ZR 100/62

    Berücksichtigung von ersparten Betriebsunkosten des Handelsvertreters bei der

    Auszug aus BGH, 16.05.1975 - I ZR 142/74
    Das Berufungsgericht hat somit, da nach seinen nicht angreifbaren Feststellungen ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung wegen schuldhaften Verhaltens des Klägers nicht vorlag, dessen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich gemäß § 89 b Abs. 1 HGB zu Recht bejaht; denn die Vorschrift des § 89 b Abs. 3 Satz 2 HGB, wonach dieser Anspruch entfällt, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis gekündigt hat und für die Kündigung ein wichtiger Grund wegen schuldhaften Verhaltens des Handelsvertreters vorlag, stellt eine abschließende Regelung für den Wegfall des Ausgleichsanspruchs dar ( BGHZ 41, 129, 131 ).
  • BGH, 28.06.1973 - VII ZR 200/72

    Voraussetzungen für das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses an einer

    Auszug aus BGH, 16.05.1975 - I ZR 142/74
    Die von der Beklagten Anfang August 1969 gegen den Kläger erhobene Klage auf Feststellung, daß diesem aufgrund ihrer Vertragskündigung keine Ansprüche gegen sie zustünden, wurde rechtskräftig als unzulässig abgewiesen ( BGH NJW 1973, 1500 [BGH 28.06.1973 - VII ZR 200/72] ), nachdem der Kläger seinerseits Ende 1971 die vorliegende Klage erhoben hatte.
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus BGH, 16.05.1975 - I ZR 142/74
    Das Berufungsgericht hätte ihn nur dann dem Grunde nach zusprechen dürfen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür gegeben wäre, daß der Ausgleichsanspruch des Klägers 250.000,- DM übersteigt ( BGHZ 53, 17, 23 ).
  • BGH, 21.11.1960 - VII ZR 235/59

    Wichtiger Grund, stillschweigende Rechtswahl, Konkurrenztätigkeit, Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 16.05.1975 - I ZR 142/74
    Hierbei ist davon auszugehen, daß der Begriff des wichtigen Grundes im Sinne dieser Bestimmung inhaltsgleich mit dem des wichtigen Grundes im Sinne von § 89 a HGB ist ( BGH VersR 1961, 52, 53).
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